Wo kann ich einen deutschen Reisepass beantragen?
Wenn Sie in den Provinzen Manitoba oder Ontario (mit Ausnahme folgender Grafschaften: Carleton, Prescott and Russell, Stormont, Dundas and Glengary, Renfrew, Lanark, Leeds and Grenville) leben und sich an Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland abgemeldet haben, können Sie Ihren Reisepass beim deutschen Generalkonsulat in Toronto oder Winnipeg beantragen.
Sofern Sie dagegen in Deutschland noch angemeldet sind, müssen Sie sich zur Beantragung Ihres Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Das Generalkonsulat ist in diesem Fall nicht zuständig und kann daher nur in Ausnahmefällen für Sie tätig werden.

Wie kann ich einen deutschen Reisepass beantragen?
Seit der Einführung biometrischer Merkmale in deutschen Reisepässen müssen Passantragsteller zur gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme von Fingerabdrücken bei Beantragung eines deutschen Reisepasses persönlich im deutschen Generalkonsulat in Toronto vorsprechen. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Das Generalkonsulat ist von Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. (Ausnahme Winnipeg)
Pässe für minderjährige Kinder werden von dem oder den gesetzlichen Vertretern beantragt. Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern gemeinsam. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss also der Antrag zwingend von beiden Elternteilen unterschrieben bzw. eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden (beglaubigte Kopien).  Alleiniges Sorgerecht ist durch einen entsprechenden rechtskräftigen Gerichtsbeschluss nachzuweisen.
Auch wenn Sie bereits einen deutschen Reisepass besitzen, ist grundsätzlich eine Neubeantragung erforderlich. Eine bloße Verlängerung Ihres Reisepasses ist nicht möglich.
Zur persönlichen Vorsprache im Generalkonsulat bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

1.Ausgefüllter und unterschriebener Passantrag, den Sie bitte hier  herunterladen und anschließend ausfüllen können.

2.Alter Reisepass oder Kinderausweis

3.Gebühr in Höhe von ca. $140 CAD (abhängig vom Wechselkurs) für Antragsteller über 24 Jahren oder von ca. $105 CAD für Antragsteller unter 24 Jahren. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung der Gebühr nur in Bargeld erfolgen kann.

4.Zwei gut ausgeleuchtete biometrische Passbilder. Details dazu finden Sie hier in "Muster-Passbild"  Bitte beachten Sie, Passbilder, die von den Vorgaben abweichen,
NICHT verwendet werden können.

5.Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde. Bei Geburt in Kanada, ist die
long form Geburtsurkunde vorzulegen.

6.Heiratsurkunde, sofern der Name z.B. nach der Eheschließung geändert wurde. Bei Eheschließung in Kanada wird die long form der Heiratsurkunde benötigt.

7.Zustimmungserklärung beider Eltern für Antragsteller unter 18 Jahren.

8.Vorlage der (gültigen) Permanent Resident Card oder der Bescheinigung über den Nichterwerb der kanadischen Staatsangehörigkeit (nicht älter als drei Monate) oder eines gültigen Visums für Kanada.

9.Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres innerdeutschen Wohnortes, falls dieser in Ihrem bisherigen Reisepass noch eingetragen ist.

10.Registrierschein  oder Einbürgerungsurkunde

Fotokopien und Originale oder beglaubigte Kopien aller oben genannten Dokumente.

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Reisepass Unterlagen
1.Abmeldebescheinigung
2.Beibehaltugsgenehmigung
3.Bescheinigung über Namensführung
4.Kinderausweis
5.Reisepass
6.Einbürgerungsurkunde oder
7.Staatsangehörigkeitsausweis
8.Geburtsurkunde
9.Heiratsurkunde, Familienbuch
10.Negativbescheinigung
11.Permament Resident Card
12.Registrierschein
13.Schedungsurteil mit Rechtsvermerk
14.Zustimmungserklärung
www.toronto.diplo.de/Vertretung/toronto/de/04/Passangelegenheiten/seite__verfahren.html
Das Generalkonsulant in Winnipeg
100-240 Kennedy Str
Winnipeg, MB
R3C 1T1
Telefon: 1-204-475-3088
Fax: 1-204-415-0561
Termin Buchen:1-204-924-4076